Dokumente zum Kulturförderungsgesetz vom 16. März 2005

Die Förderung der Kultur liegt in der Hoheit der Kantone. Der Kanton Schwyz verfügt über kein Kulturförderungsgesetz. Da die Mittel des Lotteriefonds nicht gesichert sind und der Kanton bis heute keine Eigenmittel für Kulturprojekte aufwendet, soll mit dem neuen Gesetz die Finanzierung von Kultur-aktivitäten aus Mitteln des ordentlichen Staatshaushaltes erfolgen. Auf dieser Grundlage kann das Kulturengagement des Kantons längerfristig sichergestellt und die dadurch frei werdenden Lotteriegelder können für ausserordentliche Projekte eingesetzt werden.

Schwyz, im April 2005

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