Die Förderung der Kultur liegt in der Hoheit der Kantone. Der Kanton Schwyz verfügt über kein Kulturförderungsgesetz. Da die Mittel des Lotteriefonds nicht gesichert sind und der Kanton bis heute keine Eigenmittel für Kulturprojekte aufwendet, soll mit dem neuen Gesetz die Finanzierung von Kultur-aktivitäten aus Mitteln des ordentlichen Staatshaushaltes erfolgen. Auf dieser Grundlage kann das Kulturengagement des Kantons längerfristig sichergestellt und die dadurch frei werdenden Lotteriegelder können für ausserordentliche Projekte eingesetzt werden.
Schwyz, im April 2005
MM: Kulturförderungsgesetz und überregionale Kultureinrichtungen
20. Dezember 2004
Kulturförderungsgesetz
5. Juni 2005 (PDF)
Aufruf des Komitee «Pro Kulturförderungsgesetz»
2. Mai 2005 (PDF)
MM: Abstimmungskomitee «Pro Kulturförderungsgesetz» gegründet «Pro Kulturförderungsgesetz»
4. Mai 2005 (PDF)
Leserbrief RR Walter Stählin
2005 (PDF)
MM: Kulturförderung sicherstellen und weiterentwickeln
2005 (PDF)
„Schwyz hat keine elitäre Kultur“
Ausserschwyzer Zeitung, 11.05.2005 (PDF)