Der Entscheid des Kantonsrats sei «erschreckend», so der Bibliotheksgründer. Wie es nun weitergeht, ist offen.
Der Schwyzer Kantonsrat lehnte vergangene Woche die Finanzierung der Bibliothek Werner Oechslin (BWO) mit 54 zu 40 Stimmen ab. Geplant war, dass sich der Kanton während vier Jahren mit jährlich 600 000 Franken engagiert. Daraus wird nun nichts. Doch verheerender für die Bibliothek: Das Schwyzer Geld wäre nur der erste Baustein gewesen für eine viel weiter gehende Finanzierung durch den Bund. Was geschieht nun mit der Bibliothek nach der Ablehnung?
Werner Oechslin hatte bereits davor im «Einsiedler Anzeiger» gesagt: «Bei einer Ablehnung könnten wir allenfalls die Tätigkeit auf ein Minimum reduzieren, um noch eine Weile auf eine Rettung zu hoffen.» Nach dem Entscheid bezeichnete er diesen als «erschreckend», die Reaktionen, die er auch in vielen Briefen erhalten habe, als «schockiert und entsetzt». Er schreibt: «Für die Mehrheit des Kantonsrats reichte der unmittelbar messbare Nutzen einer Forschungsbibliothek für eine Zustimmung nicht aus und zählte die durchaus bemerkte internationale Bedeutung und Anerkennung einfach nicht.» Er bleibt kämpferisch: «Die spärlich dotierte, hierzulande wenig bemerkte Stiftung mit wenigen hervorragenden Mitarbeitenden blüht und trotzt den Widerständen. Seit 25 Jahren sind wir stets ‹provisorisch› unterwegs und suchen weiter nach neuen Wegen.»
Stähli: «Sind bereit, mitzudenken»
Für die Vorlage sehr eingesetzt hatte sich der Schwyzer Bildungsdirektor Michael Stähli (Mitte) und sie als «folgerichtig und sinnvoll» bezeichnet. Es gebe keinen Plan B, mit einem Nein würde Schwyz einen «Leuchtturm» verlieren. Nach dem Entscheid hält er den Ball vorerst flach: «Es liegt nun ein deutliches Signal des Parlamentes vor, ab 2025 keine weitere staatliche Unterstützung mehr zu leisten. Die finanzielle Verpflichtung des Kantons Schwyz endet somit Ende 2024. Es liegt nun an der Stiftung der Bibliothek Werner Oechslin, mögliche Ansätze für andere zukunftsfähige Lösungen zu finden. Wir sind bereit, mitzudenken.»
Die Hochschule Luzern, die sich bereit erklärt hatte, die Bibliothek jährlich mit 100 000 Franken mitzufinanzieren und stärker mit ihr zu kooperieren, schreibt: «Wir bedauern den Entscheid. Die BWO ist eine einmalige Sammlung von hohem kulturhistorischem Wert. Wir hoffen, dass die Stiftung eine Alternative zur kantonalen Unterstützung findet. Wie die Zusammenarbeit zwischen der HSLU und der BWO künftig aussieht, können wir noch nicht sagen. Betroffen sein könnten allenfalls die Möglichkeiten der Gestaltung des Unterrichts und der Zugang zu Forschungsquellen.»
Seitens ETH Zürich heisst es: «Wir haben den Entscheid des Schwyzer Kantonsrats mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Die Hochschule geht davon aus, dass die Stiftung nun eine Lagebeurteilung vornimmt und andere mögliche Lösungswege entwickelt. Selbstverständlich ist die ETH Zürich offen für weitere Gespräche mit der Stiftung und Partnern.» Dazu muss man wissen, dass die ETH die Finanzierungskrise der Bibliothek ausgelöst hat: Sie hatte den Nutzungsvertrag mit der BWO gekündigt. Diese gehörte bis 2020 zum Departement Architektur der ETH Zürich, wo Werner Oechslin als Dozent tätig war.
Zahlt der Bund den Bücherkauf trotzdem?
Ohne dass die ETH dies offiziell einräumen würde, kann man annehmen, dass sich die Bibliothek Werner Oechslin punkto Katalogisierung und digitaler Nutzung nicht mehr so richtig in die ETH-Bibliothek integrieren liess. Laut ETH indes war ein Bestandteil des Nutzungsvertrags das Vorkaufsrecht derjenigen Bücher, die im Privatbesitz der Familie Oechslin und noch nicht im Besitz der Stiftung sind. Werner Oechslin aber habe die Absicht gehabt, auch seine private Bibliothek in den Besitz der Stiftung zu überführen.
Dies ist wohl ein nächster Diskussionspunkt: Diese Überführung soll laut einer Eingabe beim Schweizerischen Wissenschaftsrat mit Bundesgeldern erfolgen. Gemäss Werner Oechslin betrifft das 75 bis 80 Prozent des Buchbestands. 14,5 Millionen Franken soll das den Bund kosten, wobei die Familie der Stiftung den gleichen Betrag und somit die Hälfte des Schätzwerts von 29 Millionen «als Geschenk» erlassen würde. Auch dieser Einsatz von öffentlichen Geldern, in diesem Fall an die Familie, wird vermutlich nicht unumstritten sein.
Erschienen im Bote
05.07.2024, Arno Renggli
Bildnachweis:
Schulerst, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons
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